ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Handwerk Christlicher Orient - HCO ("AGB")

 

Stand: 01.02.2020

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen  HCO und dem Kunden. Die AGB regeln die gesamte Vertragsbeziehung, solange keine Individualvereinbarungen getroffen werden, wobei diese der Schriftform bedürfen. Insoweit Individualvereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB subsidiär. AGB von Kunden werden nicht Gegenstand eines Vertrages mit HCO. Festgehalten wird, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

2. Angebotslegung

Angebote sind grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und unentgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

3. Geistiges Eigentum

Fotos und sonstige Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von HCO. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.

4. Verbindlichkeit von Angeboten

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Angebote nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.

Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

5. Storno

Die Stornierung einer Bestellung ist nur nach schriftlicher Zustimmung von HCO wirksam.

6. Preisänderungen

Die Preise gelten wie in angegeben, solange der Vorrat reicht.

7. Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz von HCO.

8. Liefertermine, Annahmeverzug, Teillieferungen

8.1 Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HCO berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden

Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

10. Zahlung, Mahnspesen und Aufrechnung

10.1 Bei Vertragsabschluss von einer Auftragssumme in der Höhe von 1.500,-€ ist eine Anzahlung von 30 Prozent fällig.

10.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen

Zentralbank berechnet.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von EUR 4 zu bezahlen.

11. Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen

Geschäften gelten folgende Abweichungen:

• Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, andernfalls können Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

• Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

• Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.

• HCO hat die Wahl zwischen Verbesserung/Reparatur und Austausch der Sache.

12. Haftung für Schäden

HCO haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei

Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde.

Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

Der Kunden nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Holz ein natürlicher Werkstoff mit besonderen Eigenschaften ist und trotz Verwendung von gut gelagertem Holz damit gerechnet

werden muss, dass Holzmaterial schwindet bzw. sich verziehen kann und typischerweise Verfärbungen bzw. Farbänderungen sowie Farb.- und Holzstrukturabweichungen eintreten können. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf allfällige daraus resultierende Ansprüche.

13. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese AGB zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Sitz von HCO vereinbart.

14. Rechtswahl

Diese AGB und sämtliche Vereinbarungen mit HCO unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

15. Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB behalten alle anderen ihre Gültigkeit.